Darum geht es

EXZEDENTEN- HAFTPFLICHT FÜR DIE PROBANDENVERSICHERUNG

Bei multinationalen Studien, welche in einer Vielzahl verschiedener Länder durchgeführt werden, kann es bei einem Schaden dazu kommen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen lokalen Deckungssummen nicht oder nur begrenzt ausreichend sind. Dadurch entstehen dem Sponsor weitere Kosten.

Lokale Versicherungspolicen haben in diversen Ländern Ausschlüsse aufgeführt. Daher ist es möglich, dass bei einer Studie, welche multinational durchgeführt wird, lokale Ausschlüsse in dem einem Land gelten, während in einem anderen Land genau dies mitversichert ist.

Auch sind die Nachhaftungszeiten in den Ländern unterschiedlich, heißt, der Studienteilnehmer hat in jedem Land andere Fristen, in welchen er den entstandenen Schaden dem Versicherer melden muss.

Dies kann mit einem speziellen Deckungskonzept, einer Exzedenten- Haftpflichtpolice für die abweichenden Deckungssummen und Deckungskonditionen abgesichert werden (DIC-DIL- Police).

Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit großen international tätigen Versicherern Deckungen an, damit alle Studienteilnehmer aller teilnehmenden Länder gleichermaßen im Schadenfall abgesichert sind.

WEGEUNFALLVERSICHERUNG; STRAHLEN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG; SONDERFÄLLE

In Deutschland nicht gesetzlich verpflichtend, aber von immer mehr Ethikkommissionen empfohlen, ist der Abschluss einer Wegeunfallversicherung, zusätzlich zur Probandenversicherung. Diese gewährt Versicherungsschutz für den direkten Weg des Probanden von der Wohnung oder Arbeitsstelle zum Studienort bzw. Prüfzentrum und zurück.
Für eine klinische Studie, welche dem ausführlichen Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Strahlenschutz unterliegt, ist eine atomrechtliche Deckungsvorsorge neben der Probandenversicherung vorgeschrieben.

Für Studien, welche in Deutschland nicht dem AMG bzw. MPDG unterliegen, besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Probandenversicherung. Das können u.a. auch Studien mit Nahrungsergänzungsmitteln, Studien mit kosmetischen Produkten und Vergleichsstudien zugelassener Verfahren sein. Hier gibt es die Möglichkeit der Absicherung durch den Abschluss einer so genannten „Nichtpflichtversicherung“, mit niedrigeren Deckungssummen und Prämien, um zu vermeiden, dass der Proband im Schadenfall nicht adäquat versichert ist.

Für diese und andere Sonderfälle bieten wir Ihnen Speziallösungen an. Immer auf Ihre klinische Studie zugeschnitten.

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